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Fristen

Kann ich die Abgabefrist für Hausarbeit, Essay u.ä. verändern?

Für die Abgabe von Hausarbeiten und anderen schriftlichen Nachweisen gilt folgende Regel:

  1. Es gelten die mündlich bekannt gemachten Fristen.
  2. Vor Ablauf der Abgabefrist schreiben Sie dem Lehrenden eine E-Mail, in der Sie eine neue und für Sie realistische Abgabefrist für Ihren Text benennen (eine Begründung ist nicht notwendig). Diese neue Frist muss eingehalten und kann in der Regel nicht verlängert werden (Ausnahme: schwere, mehrwöchige und ärztlich attestierte Krankheit).
  3. Eine Fristverlängerung nach Ablauf der Abgabefrist ist ausgeschlossen.

Ich habe eine Anmeldefrist verpasst. Kann ich mich nachmelden?

Ja, das ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Informationen zum Prozedere sowie notwendige Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät I

Leistungsnachweise

Warum ist meine SL/PL noch nicht verbucht?

Studien- und Prüfungsleistungen werden möglichst zeitnah, in der Regel im Laufe des Folgesemesters verbucht. Wurden Ihre Punkte bis zur Mitte des Folgesemesters (also ca. 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn) noch nicht verbucht, dann prüfen Sie bitte:

  • Haben Sie alle Leistungsanforderungen erfüllt (Texte fristgerecht eingereicht, Referate ohne größere Monita gehalten usw.)?
  • Haben Sie sich für die SL/PL fristgerecht und für die korrekte Veranstaltung im System angemeldet?

Wenn Sie beide Fragen bejahen können, dann melden Sie sich bitte bei dem/der Lehrenden via Mail und geben Sie dabei bitte kurz an:

  • Ihren vollen Namen
  • Ihre Matrikelnummer
  • Veranstaltungstitel und Veranstaltungsnummer (laut System)
  • Art und Umfang der erbrachten Leistungsnachweise
  • ggf. Dokumente, die Ihre Leistungsnachweise belegen (Essay, Hausarbeit, Foliensatz als PDF).

Sehen Sie bitte vor Ablauf von 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn (des Folgesemesters) von Nachfragen zur Verbuchung Ihrer Leistungsscheine ab, es sei denn Sie benötigen eine Verbuchung notwendig bis zu einer bestimmten Frist (zum Beispiel nahender Studienabschluss o.ä.).

Kann ich für meine SL / PL auch einen Papierschein erhalten?

Ja, das ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Informationen zum Prozedere sowie notwendige Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät I