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Plagiate

Die Übernahme fremder Gedanken ohne Quellenkennzeichnung gilt als Plagiat. Als Plagiieren gilt bereits, wenn ein Text - in Hausarbeiten nicht selten: ein Wikipedia-Artikel - paraphrasierend wiedergegeben wird, ohne anzugeben, dass die Basis eben ein Fremdtext war.

Wie werden Plagiate entdeckt? - Der geübte Fachtextleser erkennt oft schon an stilistischen Unregelmäßigkeiten in einem Text, dass hier unterschiedliche Autor/innen am Werk waren. Ein automatisierter Textvergleich und/oder manuelle Prüfungen konkretisieren den Verdacht.

Was passiert, wenn in einer Hausarbeit ein Plagiat entdeckt wird? - Zunächst wird der/die Autor/in in die Sprechstunde gebeten. Dort wird der Vorwurf des Plagiierens erläutert und anhand von Belegen begründet. In der Regel streiten die Betroffenen die Absicht des unmarkierten Kopierens ab: "Ich habe nur vergessen, die Quelle anzugeben". Ausreden dieser Art gelten - abgesehen von wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei der ersten Hausarbeit im ersten Semester) - nicht und machen auch keinen Sinn, da ein Plagiat erst bei gröberen Verstößen überhaupt erst auffällt.

Ein Plagiat in einer Hausarbeit gilt als Täuschungsversuch. Als solcher muss er mit entsprechenden Nachweisen dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Der/die Studierende erhält daraufhin ein Schreiben vom Allgemeinen Prüfungsausschuss mit folgendem Inhalt:

wie mir durch ... mitgeteilt wurde, haben Sie bei der Leistungserbringung für die Veranstaltung ... einen Täuschungsversuch unternommen. Nach § 18 (5) der Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen vom 12.03.2013 gilt in einem solchen Fall die Leistung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Die Prüfungsleistung in diesem Modulelement gilt als nicht bestanden. Ein entsprechender Vermerk wurde in Ihre Studienakte aufgenommen. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ein weiterer Täuschungsversuch weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen kann - bis hin zur Zwangsexmatrikulation.

Die Leistung wird als "nicht bestanden" mit einem entsprechendem Vermerk eingetragen.

Grundlage dieses Vorgehens ist in Siegen: § 18 Absatz 5 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät.

Ein Plagiat ist eine ernsthafte Angelegenheit. Wer sich auch nach Lektüre der Erläuterungen hier unsicher ist, wie er/sie einen Fremdtext zitieren oder Quellen auszeichnen soll, der melde sich jederzeit gerne in der Sprechstunde.